Rechtsanwälte in Mallorca

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Was das Recht leisten kann und was nicht

Blog
4 Juli 2013

Natürlich besteht die Hauptaufgabe eines Anwaltes darin, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und dafür zu sorgen, dass er das erreicht, was er will. Das klingt auf den ersten Blick ziemlich banal, ist es aber beim genaueren Hinsehen keineswegs.

In unserem täglichen Umgang haben wir uns daran gewöhnt, dass schon allein die Einschaltung eines Rechtsanwaltes als Drohkulisse dienen soll, um dem Gegner zu zeigen: Jetzt hast du keine Chance mehr. Und daher ist der Wunsch eines Mandanten nicht selten: Dem müssen Sie mal einen knallharten Anwaltsbrief schreiben, und dann klappt das schon.

Ich werde bei einem solchen Ansinnen immer etwas unruhig. Zum einen kann ich mir schlecht von einem Mandanten ein Schreiben vordiktieren lassen, zum anderen muss ich in der gewünschten Maßnahme einen rechtlichen Sinn (manchmal auch Unsinn) erkennen können, ganz einfach, damit ich dem Mandanten auch klar sagen kann, wohin die von ihm gewünschte Maßnahme führen wird und ob es gesetzliche Regelungen gibt, die bei dem von ihm vorgetragenen Sachverhalt den gewünschten Erfolg garantieren werden. Umgekehrt: Sollte dies nicht der Fall sein werde ich ihm dringend abraten.

Leider fehlt es aber oft an dieser Verknüpfung einer Maßnahme (Anwaltsschreiben oder Klage) mit einer rechtlichen und gesetzlichen Grundlage. Dabei stellt genau das den verlässlichen Rahmen dar, in dem wir uns als Anwälte bewegen müssen, denn nur dieser Rahmen lässt eine Vorhersage über das Ergebnis eines Schreibens oder auch einer Klage zu. In der Praxis ist es leider oft umgekehrt: der Mandant will unbedingt etwas erreichen, durchsetzen, es dem Gegner einmal richtig zeigen, und viele subjektive, persönliche und vor allem auch emotionale Argumente werden ins Spiel gebracht, ganz besonders in Scheidungsangelegenheiten. Da bleibt es nicht aus, dass der Mandant nachher enttäuscht ist, wenn er es nicht schafft, den Anwalt vor diesen Karren zu spannen.

Das gleiche gilt für eine missglückte Lebensplanung, gescheiterte geschäftliche Unternehmungen, eine kaputte Ehe oder sonstige, oft tragische Schicksalsschläge. Nach dem Wunsch des Mandanten soll hier der Rechtsanwalt mit juristischem Handwerkszeug den erstrebten Erfolg liefern. Dabei ist das Recht damit eindeutig überfordert und kann keine Lösung bieten.

Das höchste Gericht in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt auf einer Tafel, die an dem Gebäude angebracht ist, den folgenden Hinweis:

"Schicksal ist kein einklagbarer Rechtsverlust. Die Rechtsordnung regelt nur einen Lebensausschnitt. Der Mensch kann nicht alles vom Recht erwarten. Wir haben nicht den totalen Staat oder die totale Herrschaft des Rechtes. Es gibt rechtsfreie Räume mit oder in denen der Bürger zurecht kommen muss, ohne das Recht."

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